Friday 3 March 2017

Hinweis Rm6 Bank Negara Forex

Bank Negara Malaysia kündigt Massnahmen an, um die Liquidität des Forex-Marktes zu steigern Die Edge 2122016 Anette Appaduray KUALA LUMPUR (2. Dezember): Die Residenten, einschließlich der ansässigen Fondsmanager, können nun frei und aktiv ihre US-Dollar und Renminbi-Engagements bis zu einer Grenze von RM6 Millionen pro Kunde absichern Pro Bank. Dies ist unter mehreren Maßnahmen, die heute von dem Finanzmarktausschuss (FMC) angekündigt wurden, der von der Bank Negara Malaysia gegründet wurde, um die Liquidität des Devisenmarktes zu verbessern. Die Maßnahmen sind ab dem 5. Dezem - ber wirksam. Eine weitere Maßnahme ermöglicht es Gebietsansässigen und nicht-ansässigen Fondsmanagern, ihr Devisenrisiko bis zu 25 von investierten Vermögenswerten aktiv zu verwalten. Zitate in dem Artikel Um die Zugänglichkeit von ausländischen Investoren und Unternehmen auf dem Onshore-Devisenmarkt zu erweitern, können sich ausländische Finanzinstitute außerhalb des Finanzsektors an dem Overseas Office-Rahmenwerk beteiligen, das zusätzliche Flexibilitäten für Ringgit-Transaktionen erhalten wird. Diese Flexibilitäten umfassen Devisen-Hedging (eigene Rechnung im Auftrag des Kunden) für laufende und finanzielle Rechnung auf der Grundlage von Engagement, Eröffnung Ringgit-Konto (Buchhaltung) und Erweiterung der Ringgit-Handelsfinanzierung, sagte FMC in einer Erklärung. Das Komitee sagte, dass im Rahmen der Straffung der Behandlung für Investitionen in Fremdwährungsaktiva, können Gebietsansässige mit inländischen Ringgit-Anleihen in Fremdwährungsaktiva sowohl im Inland als auch im Ausland bis zu einem aufsichtsrechtlichen Limit von RM50 Mio. für Unternehmen und RM1 Mio. für Einzelpersonen investieren. Residents ohne inländische ringgit Darlehen werden weiterhin die Flexibilität der Investition in Fremdwährungsaktiva im In-und Ausland bis zu einem beliebigen Betrag zu genießen, sagte er. Dies gibt die gleiche Behandlung für die Bewohner mit Ringgit Darlehen Investitionen in Fremdwährungsaktiva, ob im Onshore-oder Offshore-Markt, fügte es hinzu. Eine weitere angekündigte Maßnahme ermöglichte es den Exporteuren, bis zu 25 Ausfuhrerlöse in fremder Währung zu behalten. Sie können jedoch höhere Guthaben mit Genehmigung von BNM, um ihre Verpflichtungen in fremder Währung zu erfüllen. Die Zahlung der gebietsansässigen Ausführer zur Abwicklung des innergemeinschaftlichen Waren - und Dienstleistungsverkehrs wird nun vollständig in ringgit erfolgen. FMC sagte alle Ringgit-Erlöse aus Exporten können eine höhere Rendite über eine spezielle Einlage zu verdienen. Die Anlage für Ringgit-Erlöse wird Exporteuren über alle Geschäftsbanken angeboten werden und erhalten einen Satz von 3,25 pro Jahr. Diese Einrichtung wird bis zum 31.12.2017 vorbehaltlich weiterer Überprüfung angeboten. FMC sagte, dass Fremdwährung aus der Umwandlung von Ausfuhrerlösen verwendet wird, um eine kontinuierliche Liquidität der Devisen im Onshore-Markt zu gewährleisten. Mittlerweile hat die FMC neben den neu angekündigten Absicherungsmaßnahmen auch die Möglichkeit, bis zu sechs Monate ihrer Devisentermingeschäfte abzusichern und aufzuheben. Diese Maßnahmen sollen einen tieferen, transparenteren und gut funktionierenden Onshore-Devisenmarkt fördern, auf dem echte Investoren und Marktteilnehmer ihre Marktrisiken mit größerer Flexibilität zur Absicherung des Onshore-Marktes effektiv managen können. Ein tiefer und flüssiger Onshore-Devisenmarkt wird es Investoren ermöglichen, besser gegen volatile Währungsbewegungen vorzugehen, fügte sie hinzu. Die oben genannten Maßnahmen sind Teil einer Reihe von Marktentwicklungsinitiativen des FMC. Das Ziel ist es, in Malaysia einen hoch entwickelten, liquiden und tiefen Devisenmarkt zu haben, der dem Wachstum der Wirtschaft und den zunehmend anspruchsvollen Bedürfnissen der Nutzer entspricht. Das FMC wurde im Mai 2016 von der Bank Negara ins Leben gerufen, um umfassende Strategien für die Großhandelsfinanzmärkte zu entwickeln und umfasst Vertreter der Zentralbank sowie Personen mit herausragenden Rollen in Finanzinstituten. Mehr in MoneyForex Verordnung in Malaysia Die Zentralbank - Bank Negara Malaysia Angelegenheiten betreffend Malaysias Währung wird durch die Zentralbank von Malaysia, Bank Negara Malaya geregelt. Es wurde am 26. Januar 1959 gegründet und befindet sich in der Landeshauptstadt Kuala Lumpur mit dem Ziel, die nationale Währung auszustellen. Malaysischer Ringgit dient als Bankier und Berater der malaysischen Regierung und schließlich zur Regulierung der Kreditverhältnisse des Landes. Es gibt bestimmte Bestimmungen, die die Bank in der Vergangenheit veröffentlicht hatte, die Verwirrung darüber verursachen können, ob der malaysische Ringgit an der Devisenbörse gehandelt werden darf oder nicht. Es war auch mit ehemaligen Kapitalkontrollen speziell die Offshore-Verbot des malaysischen Ringgit gemischt. Börsenkontrollgesetz von 1953 Ein Gesetz zur Übertragung von Befugnissen und Auferlegung von Zöllen und Beschränkungen in Bezug auf Gold, Währung, Zahlungen, Wertpapiere, Schulden sowie die Einfuhr, Ausfuhr, Übertragung und Abwicklung von Vermögensgegenständen und für Zwecke im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Angelegenheiten . Einbeziehung der neuesten Änderungen bis zur Akte A12412005 - cif. 1. Januar 2007 Einschränkungen bei der Einfuhr und Ausfuhr sind im Teil V Einfuhr und Ausfuhr des Gesetzes offensichtlich, und eine ungelernte Auslegung kann zu unrichtigen Schlussfolgerungen führen. Abschnitt 24. Einfuhrbeschränkungen. Mit Ausnahme der Erlaubnis des Kontrol - lers und vorbehaltlich einer Anordnung, die nach diesem Gesetz erlassen worden ist, darf keine Person, die im Auftrag des Kontrol - lers angegeben werden kann, Banknoten oder Banknoten einer Klasse einreichen, Zu jeder Zeit ein gesetzliches Zahlungsmittel in irgendeinem Gebiet irgendwelche Schatzwechsel und jede Bescheinigung über das Eigentum an einer Sicherheit, einschließlich eines solchen Zertifikats, das storniert wurde, sowie alle Dokumente, die die Zerstörung, den Verlust oder die Kündigung eines Eigentumsbescheines für ein Wertpapier bescheinigen. In diesem Abschnitt enthält die Ausdrucksnotiz einen Teil einer Notiz und die Ausdruckssicherheit eine sekundäre Sicherheit. Abschnitt 25. Allgemeine Exportbeschränkungen. Mit Ausnahme der Erlaubnis des Kontrol - lers und vorbehaltlich einer Anordnung, die nach diesem Gesetz erlassen worden ist, darf keine Person irgendwelche Anmerkungen einer Klasse, die zu irgendeinem Zeitpunkt gesetzliches Zahlungsmittel in irgendeinem Gebiet gewesen sind oder haben, Postanweisungen irgendwelcher Schatzwechselrechnungen ausführen Die folgenden Dokumente (einschließlich eines solchen Dokumentes, das storniert worden ist): jede Bescheinigung über das Eigentum an einem Wertpapier und jeder Coupon jede Versicherungspolice jeder Wechsel oder Schuldschein, ausgedrückt in einer anderen Währung als die eines geplanten Territoriums und zahlbar Ansonsten innerhalb der geplanten Gebiete kein Dokument, für das Abschnitt 7 gilt, nicht von einem zugelassenen Händler oder nach einer vom Auftragnehmer erteilten Genehmigung erteilt wird, sowie alle Dokumente, aus denen die Zerstörung, der Verlust oder die Löschung der vorstehend genannten Dokumente hervorgeht Auf die Person eines Reisenden oder in einem Reisegepäck, wie vorgeschrieben. In diesem Abschnitt enthält die Ausdrucksnote einen Teil einer Notiz, die Ausdruckssicherheit eine Sekundärsicherheit, und der Ausdrucks-Coupon ist in Übereinstimmung mit der Bedeutung der Sicherheit auszulegen. Aber die Bestimmungen über den Umgang mit Devisen werden im Abschnitt 4 des revidierten Gesetzes erwähnt. Abschnitt 4. Dealings in Gold und Devisen. Mit Ausnahme der Genehmigung des Kontrol - lers darf keine Person, die kein autorisierter Händler ist, in Malaysia Gold oder Devisen kaufen oder ausleihen oder Gold oder Fremdwährung an irgendeine Person verkaufen oder verleihen, die kein autorisierter Händler ist . Mit Ausnahme der Genehmigung des Kontrollers darf keine Person, die in den geplanten Gebieten ansässig ist, mit Ausnahme eines zugelassenen Händlers, in Malaysia jede Handlung vornehmen, die mit Gold oder aus dem Ausland in Verbindung steht oder sich darauf vorbereitet Währung von, oder Verkauf oder die Verleihung von Gold oder Fremdwährung an jede Person außerhalb von Malaysia. Wenn eine Person in Malaysia Gold oder Devisen leistet oder eine Person ist, die in den geplanten Gebieten ansässig ist, handelt es sich um eine Handlung, die mit dem Kauf oder der Kreditaufnahme von Gold oder Fremdwährung im Zusammenhang steht oder diesen vorbereitet Malaysia hat er sich an die Bedingungen zu halten, unter denen er in Anspruch genommen werden kann, oder an die Zeit, in der er aufbewahrt werden kann, so wie sie ihm von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Es ist eindeutig festgelegt, dass Unternehmen, Forex Broker speziell, können zu importieren oder zu exportieren Währungen, sobald es von der Controller-Controller von Foreign Exchange erlaubt wurde. Dessen Genehmigung in Form einer Lizenz erfolgt, die im Teil II des Gesetzes über die Geldveränderung von 1998 erwähnt wird. Geldwechselgesetz 1998 Ein Gesetz, das die Lizenzierung und Regulierung des Geldwechsels und für andere damit zusammenhängende Angelegenheiten vorsieht . Einbeziehung der letzten Änderungen bis PU (A) 2372006 - cif. 21 Jul 2006 Keine Person darf Geldwechsel tätigen, ohne dass eine Lizenz nach diesem Gesetz erteilt wird. Jede Person, die gegen einen Unterabschnitt verstößt, hat eine Straftat zu begehen und verurteilt eine Geldbuße von höchstens einhunderttausend Ringgit oder eine Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren oder beides. Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet das Wechselgeldgeschäft - die Abwicklung eines Devisentermingeschäftes zu einem Umtauschgeschäft, das die Geschäfte des Kaufs von Reiseschecks zu einem Wechselkurs oder einem anderen Geschäft, das der Minister vorschreiben kann, tätigt. Die Notwendigkeit der Anwendung einer Lizenz, der Beschreibung des Antragstellers und der Lizenz selbst ist im Unterabschnitt des Gesetzes vorgesehen. Es wurde auch diskutiert, im vorigen Unterabschnitt der Lizenzen Prozess, Widerruf und die Parameter davon, zusammen mit möglichen Vorgehensweise. Damit kommt zu dem Schluss, dass der Devisenhandel nicht direkt durch die Zentralbank reguliert wird. Die BNM regelt nur das malaysische Ringgit und erteilt Lizenzen, aber nicht den Handel selbst. Nach Angaben der malaysischen Investitionsentwicklungsbehörde (MIDA): Investitionen in Fremdwährungsaktiva Die Einwohner sind frei, in Fremdwährungsaktiva mit ihren eigenen Fremdwährungsfonds zu investieren Zulässige Fremdwährungsdarlehen und Erlöse aus der Ausgabe von Initial Public Offerings auf dem Hauptvorstand der Bursa Malaysia. Die aufsichtsrechtlichen Beschränkungen gelten nur für Investitionen von Gebietsansässigen mit inländischem Ringgitdarlehen, die Ringgit für die Investition wie folgt in Fremdwährung umwandeln. Bis zu RM50 Million Äquivalente pro Kalenderjahr für gebietsansässige Gesellschaften auf Unternehmensgruppe und bis zu RM1 Million Äquivalent pro Kalenderjahr in Summe für ansässige Einzelpersonen. Fremdwährungsdarlehen Inländische Gesellschaften können beliebige Fremdwährungsdarlehen erwerben von: lizenzierte Onshore-Banken Nicht ansässige Nichtbankgesellschaften und inländische verbundene Unternehmen Fremdwährungsdarlehen durch gebietsansässige Unternehmen aus gebietsfremden Banken und anderen Gebietsfremden (Nicht verbunden) unterliegt einer aufsichtsrechtlichen Obergrenze von RM100 Mio. Äquivalenten insgesamt auf Konzernebene. Fremdwährungsdarlehen durch gebietsansässige Personen aus lizenzierten Onshore-Banken und Gebietsfremden unterliegen einer Gesamtgrenze von 10 Mio. RM. Ausleihen im Ringgit Die ansässigen Gesellschaften sind berechtigt, Ringgit-Darlehen von nicht ansässigen nichtbankenbezogenen Unternehmen zu erlangen, um Aktivitäten im realen Sektor in Malaysia zu finanzieren oder insgesamt RM1 Millionen von anderen nicht ansässigen Nichtbanken oder Einzelpersonen zur Nutzung in Malaysia Resident Einzelpersonen sind frei, Ringgit Kreditaufnahme von jeder Menge von gebietsfremden unmittelbaren Familienmitgliedern und bis zu RM1 Millionen insgesamt von gebietsfremden Nichtbanken oder andere nicht ansässige Einzelpersonen für den Einsatz in Malaysia zu erhalten. Die Bewohner sind frei, mit lizenzierten Onshore-Banken und lizenzierten internationalen Islamic Banks für ihre Kapital-Konto-und Girokonto Transaktionen zu sichern. Hedging mit Ringgit muss jedoch nur mit den lizenzierten Onshore Banken durchgeführt werden. Fremdwährungskonten Die Einwohner sind berechtigt, Devisenkonten mit lizenzierten Onshore-Banken, lizenzierten internationalen islamischen Banken und Offshore-Banken für jeden Zweck zu eröffnen. Im Falle einer gebietsansässigen Person kann das Konto einzeln oder gemeinsam mit einer anderen gebietsansässigen Person und mit einem gebietsfremden unmittelbaren Familienmitglied gehalten werden. Für Fremdwährungskonten, die von gebietsansässigen Gesellschaften mit lizenzierten internationalen islamischen Banken und Offshorebanken geführt werden, Konto kann mit jedem Devisen-Eingang, mit Ausnahme der Erlöse aus der Ausfuhr von Waren finanziert werden. Es gibt keine Beschränkungen für die Herkunft von Fremdwährungsfonds, die in Fremdwährungskonten bei den lizenzierten Onshorebanken geführt werden. Es kann gefolgert werden, dass Anlagen in Fremdwährungsaktiva zulässig und uneingeschränkt sind, es sei denn, der Anleger wird durch ein riesiges Darlehen behindert.


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